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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BESKO Nutzfahrzeugteile GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Für Verträge zwischen der BESKO Nutzfahrzeugteile GmbH, Schelpmilser Weg 3, 33609 Bielefeld (nachfolgend wir oder uns) und unseren Kunden über die Lieferung von Waren, (nachfolgend Leistungen) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), sofern die Kunden Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir deren Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass wir vorbehaltlos Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden erbringen. Eine vorbehaltlose Leistungserbringung durch uns stellt in diesem Fall keine ausdrückliche Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

2. Vertragsschluss, Rücktrittsrecht

2.1. Unsere Angebote an Kunden sind freibleibend. Es handelt sich hierbei um unverbindliche Aufforderungen an unsere Kunden, uns gegenüber durch Aufgabe einer Bestellung ein verbindliches Angebot abzugeben. Von etwaigen in unseren Angeboten enthaltenen Maß- oder Gewichtsangaben sind Toleranzabweichungen von bis zu 10 Prozent gegenüber den angegebenen Werten möglich und gelten mit Vertragsschluss als vereinbart.

2.2. Die Bestellungen unserer Kunden könnten wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang bei uns annehmen. Mit unserer Annahme kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden per Post, Telefax oder Email oder aber durch Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden.

2.3. Sind wir aufgrund der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer gehindert, die von uns geschuldeten Leistungen zu erbringen, sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, sofern ein solches Leistungshindernis nicht durch uns zu vertreten ist. Gleiches gilt in Fällen von unvorhersehbaren Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen oder unvermeidbaren Rohstoffmangel. Im Falle des Eintritts eines solchen Leistungshindernisses informieren wir den Kunden unverzüglich. Soweit wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten wollen, werden wir unser Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die bereits erbrachte Gegenleistung erstatten wir dem Kunden unverzüglich zurück.

2.4. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns erstellten und dem Kunden übergebenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Dokumenten und sonstigen Unterlagen vor. Deren Weitergabe durch den Kunden an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

3.1. Es gelten die in unserem Angebot angegebenen Preise.

3.2. Der von dem Kunden zu zahlende Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer von dem Kunden zu tragender Kosten (z.B. Lieferkosten) ist in vollem Umfang innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung fällig. Die Gewährung eines abweichenden Zahlungszieles bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits 14 Tage nach Eintritt der Fälligkeit gemäß Satz 1 oder nach Ablauf des gesondert vereinbarten Zahlungsziels in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat.

3.3. Skonto wird nicht gewährt. Eine Berechtigung zum Skontoabzug besteht nur im Falle einer ausdrücklichen Skontovereinbarung mit dem Kunden.

3.4. Hinsichtlich der Folgen eines Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.5. Bei gewährtem Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) ist der von dem Kunden zu zahlende Betrag zu dem von uns mitgeteilten Termin fällig. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, wird die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung des Kontos des Kunden verkürzt. In der Wahl der Art der Übermittlung der Vorabinformation im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen sind wir frei; diese kann z.B. als Teil der Rechnung oder auch mit anderen Schriftstücken zusammen und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen. Der Kunde versichert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den pünktlichen Zahlungseingang bei uns sicherzustellen. 1675626/HSV/25.11.2014 / 2

3.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

3.7. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der Einbehalt in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1. Soweit nicht ausdrücklich anders in unserem Angebot angegeben, beträgt die Lieferzeit ca. 2 Werktage ab Vertragsabschluss. Der Kunde kann uns zehn Tage nach Überschreitung dieses unverbindlichen Liefertermins schriftlich, per Telefax oder per Email auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang der Aufforderung geraten wir mit der Leistung in Verzug.

4.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten tragen wir.

4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden und bei vereinbarter Lieferung mit Übergabe der Ware an das mit dem Transport beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über, spätestens aber in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde in Annahmeverzug gerät.

5. Gewährleistungsansprüche, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

5.1. Der Kunde kann Gewährleistungsansprüche nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er uns gegenüber seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

5.3. Im Übrigen gelten für die Gewährleistungsansprüche des Kunden die gesetzlichen Regelungen.

5.4. Zeigt uns der Kunde einen Mangel an, von dem sich nach einer Überprüfung durch uns herausstellt, dass er nicht besteht, so hat der Kunde uns den entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hatte bei der Anzeige keine Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder er war infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen sind wir insbesondere berechtigt, die bei uns entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen.

6.Haftungsbegrenzung

6.1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 genannten Fälle gegeben ist.

6.2. Die Regelungen in Ziffer 6.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die an unsere Kunden gelieferten Waren (nachfolgend Liefergegenstand) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum.

7.2. Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden (nachfolgend Verarbeitung). Die Verarbeitung erfolgt für uns; wenn der Wert des uns gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht uns gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwerben wir Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten / 3 Liefergegenstandes (= Brutto-Rechnungswert) zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware und/oder zum Wert der Verarbeitungsleistung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwerben, räumt der Kunde uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des uns gehörenden Liefergegenstandes (= Brutto-Rechnungswert) zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ein. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörender Ware. Soweit wir Eigentum oder Miteigentum an der Neuware erlangen, verwahrt der Kunde dieses für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

7.3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde uns hiermit seinen Anspruch gegen seinen Abnehmer aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es hierfür noch weiterer gesonderter Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen des Kunden gegen seinen Abnehmer aus Kontokorrentabreden. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

7.4. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es noch weiterer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.

7.5. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß Ziffer 7.3 und 7.4 an uns abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe unserer gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung gegenüber den Abnehmern des Kunden und sonstigen Dritten offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinen Abnehmern verlangen.

7.6. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsbefugnis des Kunden gemäß Ziffer 7.5 hat der Kunde uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierfür erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

7.7. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Liefergegenstände oder der in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Neuware untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

7.8. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes/der Neuware von dem Kunden zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Das Herausgabeverlangen nach Satz 1 ist, ohne dass dies im Einzelfall ausdrücklich erklärt wird, keine Rücktrittserklärung durch uns.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1. Auf unser Rechtsverhältnis mit unseren Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

8.2. Alleiniger Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bielefeld

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